Seit dem 01. März 2023 gilt noch die FFP-2-Maskenpflicht für Patienten in Arztpraxen. Dies ergibt sich aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz.
Desinfizieren Sie sich bitte beim Betreten der Praxis die Hände. Vielen Dank!
finden unverändert statt.
Wir bitten alle Patientinnen und Patienten, sich bei Betreten der Praxis die Hände zu desinfizieren.
siehe Kontaktformular
Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes während des Aufenthaltes in der Praxis ist seit dem 01.03.23 weiterhin verpflichtend.