COVID-19 / Coronarvirus

Seit dem 01. März 2023 gilt noch die FFP-2-Maskenpflicht für Patienten in Arztpraxen. Dies ergibt sich aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz. 

Desinfizieren Sie sich bitte beim Betreten der Praxis die Hände. Vielen Dank!

HypoS/ Infusions-therapieN

finden unverändert statt.

 

Hygiene - Impfung - Test

Wir bitten alle Patientinnen und Patienten, sich bei Betreten der Praxis die Hände zu desinfizieren.

 

 

 

 

 

 

 

Anfragen per Mail

siehe Kontaktformular

 

Abstand 1,5m - Mund-Nasen-schutz- kurzer Aufenthalt

 

Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes  während des Aufenthaltes in der Praxis ist seit dem 01.03.23 weiterhin verpflichtend.